RS Vwgh 2021/8/9 Ro 2021/09/0008

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Veröffentlicht am 09.08.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

RStDG §57
VwGG §30 Abs2
VwGG §30 Abs3

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Ein unverhältnismäßiger Nachteil wird mit dem allgemein gehaltenen Hinweis auf das Interesse des Revisionswerbers, bis zur Entscheidung über die Revision betreffend den Einleitungsbeschluss durch den Verwaltungsgerichtshof nicht diszipliniert zu werden, angesichts des allgemeinen Interesses an der Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im gegenwärtigen Verfahrensstand nicht aufgezeigt (vgl. dazu VwGH 13.1.2015, Ra 2014/09/0007; 8.9.2017, Ra 2017/09/0039).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021090008.J03

Im RIS seit

30.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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