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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
RStDG §57Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Im Hinblick auf die Regelung des § 66 Abs. 6 RStDG, der eine rückwirkende Vollziehung der Vorrückung nach Wegfall des Aufschiebungsgrundes normiert, ist ein unwiederbringlicher Schaden für den Revisionswerber nicht zu ersehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021090008.J02Im RIS seit
30.09.2021Zuletzt aktualisiert am
30.09.2021