RS Vwgh 2021/8/9 Ro 2021/09/0008

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Veröffentlicht am 09.08.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

RStDG §57
RStDG §66 Abs5 Z1
RStDG §66 Abs6
VwGG §30 Abs2
VwGG §30 Abs3

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Im Hinblick auf die Regelung des § 66 Abs. 6 RStDG, der eine rückwirkende Vollziehung der Vorrückung nach Wegfall des Aufschiebungsgrundes normiert, ist ein unwiederbringlicher Schaden für den Revisionswerber nicht zu ersehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021090008.J02

Im RIS seit

30.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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