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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/03/0094 B 2. September 2019 RS 2Stammrechtssatz
Die Beurteilung der sorgfältigen Verwahrung iSd § 8 Abs. 1 Z 2 WaffG 1996 hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab; eine solche einzelfallbezogene Beurteilung ist im Allgemeinen - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel (vgl. nur etwa VwGH 25.10.2017, Ra 2017/03/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030145.L01Im RIS seit
29.09.2021Zuletzt aktualisiert am
29.09.2021