Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.01.2020Index
L82006 Bauordnung SteiermarkNorm
VVG §4 Abs2Rechtssatz
Ein Kostenvorauszahlungsauftrag gemäß § 4 Abs 2 VVG kann sich trotz Vorliegens einer amtlichen Schätzung und der daraus resultierenden Beweislast des Verpflichteten hinsichtlich der preislichen Unangemessenheit (vgl. VwGH 21.09.2000, 99/06/0028) nicht auf nicht nachvollziehbare Positionen wie „Unvorhergesehenes“ beziehen.
Schlagworte
Kostenvorauszahlung, Ersatzvornahme, Kostenposition UnvorhergesehenesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.50.25.3015.2019Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021