RS Lvwg 2020/1/7 LVwG 50.25-3015/2019

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Veröffentlicht am 07.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.01.2020

Index

L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs2

Rechtssatz

Ein Kostenvorauszahlungsauftrag gemäß § 4 Abs 2 VVG kann sich trotz Vorliegens einer amtlichen Schätzung und der daraus resultierenden Beweislast des Verpflichteten hinsichtlich der preislichen Unangemessenheit (vgl. VwGH 21.09.2000, 99/06/0028) nicht auf nicht nachvollziehbare Positionen wie „Unvorhergesehenes“ beziehen.

Schlagworte

Kostenvorauszahlung, Ersatzvornahme, Kostenposition Unvorhergesehenes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.50.25.3015.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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