RS Lvwg 2020/11/19 LVwG 20.3-1457/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.11.2020

Index

41/01 Sicherheitsrecht
10/10 Grundrechte

Norm

StGG Art10a
MRK Art8
SPG 1991 §16

Rechtssatz

Die Nichtgewährung eines vertraulichen Telefongesprächs mit einer Rechtsanwältin stellt einen massiven Eingriff in das nach Art 48 Abs 2 GRC gewährte Verteidigungsrecht, sowie in das Grundrecht auf Schutz des Fernmeldegeheimnisses iSd Art 10a StGG und Art 8 MRK dar. Im vorliegenden Fall – im Haus der Beschwerdeführerin stand die Sicherstellung von Suchmittel unmittelbar bevor – war dies keinesfalls geboten, da weder ein gefährlicher Angriff bevorstand und dies auch die Sicherstellung des Suchtmittels nicht gefährden hätte können.

Schlagworte

vertrauliches Gespräch, Telefongespräch, Verteidigungsrecht, Fernmeldegeheimnis, Abwehr eines gefährlichen Angriffes, Sicherstellung von Suchtmitteln

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.20.3.1457.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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