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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG zählt zu den Fragen, denen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. idS VwGH 5.10.2016, Ra 2016/10/0080, mwN, zu einer - sich im Rahmen der hg. Judikatur haltenden - Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Kenntnisnahme im Sinn von § 17 Abs. 3 ZustG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010276.L02Im RIS seit
28.09.2021Zuletzt aktualisiert am
29.09.2021