RS Vwgh 2018/9/25 Ra 2018/01/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art133 Abs4
VwGVG 2014 §7 Abs4

Rechtssatz

Die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG zählt zu den Fragen, denen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. idS VwGH 5.10.2016, Ra 2016/10/0080, mwN, zu einer - sich im Rahmen der hg. Judikatur haltenden - Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Kenntnisnahme im Sinn von § 17 Abs. 3 ZustG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010276.L02

Im RIS seit

28.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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