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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 liteRechtssatz
Die Höhe der Aufwendungen für Familienheimfahrten hängt weniger von der zu überwindenden räumlichen Distanz ab, sondern vom verwendeten Verkehrsmittel und davon, ob der Familienwohnsitz und/oder der Berufswohnsitz in infrastrukturell gut erschlossenen Gebieten, etwa in der Nähe eines Flughafens, liegen. Es ist davon auszugehen, dass bei großen räumlichen Distanzen für wöchentliche Familienheimfahrten auf Verkehrsmittel wie das Flugzeug oder allenfalls Bahn/Bus zurückgegriffen werden wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130101.L11Im RIS seit
28.09.2021Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021