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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Rechtssatz
Aus dem Klammerausdruck "Familienheimfahrten", den der Gesetzgeber verwendet, ergibt sich, dass vom Abzugsverbot Besuchsfahrten zum Familienwohnsitz und die darauffolgende Rückkehr erfasst werden sollten. Bei Umzugsfahrten handelt es sich allerdings nicht um solche Besuchsfahrten. Sie unterliegen somit nicht dem Höchstbetrag des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130101.L05Im RIS seit
28.09.2021Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021