RS Vwgh 2021/5/12 Ra 2019/13/0101

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Veröffentlicht am 12.05.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1

Rechtssatz

Umzugskosten sind nach der Rechtsprechung des VwGH dann abzugsfähig, wenn der Umzug überwiegend beruflich veranlasst ist (siehe zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im EStG 1972 VwGH 31.5.1994, 91/14/0170). Dies gilt auch für Umzugskosten, die zur Begründung bzw. Aufgabe einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung dienen (vgl. Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21, § 16 Rz 220; Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, § 16 Tz 102; Sutter/Pfalz in Hofstätter/Reichel, EStG65, § 16 Rz 299; aA Lenneis/Jakom, EStG 2020, § 16 Rz 56). Bei zwei Fahrten wie den hier geltend gemachten im Zusammenhang mit einem steuerlich anerkannten Doppelwohnsitz (in der Regel die erste und die letzte Fahrt) handelt es sich um beruflich veranlasste Umzugskosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130101.L04

Im RIS seit

28.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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