Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.03.2020Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes nach § 340 GewO 1994 ist bei Vorliegen eines Gewerbeausschlussgrundes iSd § 13 GewO 1994 nicht von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 GewO 1994 vorliegen.
Schlagworte
Gewerbeanmeldung, Nachsicht, Ausschlussgrund, amtswegige Prüfung, Voraussetzungen, antragsbedürftig, NachsichtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.41.25.301.2020Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021