Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
10.05.2021Norm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr sind als Maßstab für das Vorliegen eines Missverhältnisses zwischen der berechneten Höhe und dem verursachten Kostenaufwand und für das Ausmaß der Gebührenreduktion die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalanlage (Berechnungsfläche pro Einwohnergleichwert) und die durchschnittliche Inanspruchnahme in der Gemeinde (die durchschnittlich auf einen Einwohnergleichwert entfallende Berechnungsfläche) heranzuziehen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Ermittlungspflicht; Sachverhalt; Härteklausel; Missverhältnis; Inanspruchnahme; Kosten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.402.001.2021Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021