RS Lvwg 2021/5/10 LVwG-AV-402/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2021
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

10.05.2021

Norm

BAO §115 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5
KanalG NÖ 1977 §5a
KanalG NÖ 1977 §5b
KanalG NÖ 1977 §6

Rechtssatz

Bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr sind als Maßstab für das Vorliegen eines Missverhältnisses zwischen der berechneten Höhe und dem verursachten Kostenaufwand und für das Ausmaß der Gebührenreduktion die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalanlage (Berechnungsfläche pro Einwohnergleichwert) und die durchschnittliche Inanspruchnahme in der Gemeinde (die durchschnittlich auf einen Einwohnergleichwert entfallende Berechnungsfläche) heranzuziehen.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Ermittlungspflicht; Sachverhalt; Härteklausel; Missverhältnis; Inanspruchnahme; Kosten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.402.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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