Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
10.05.2021Norm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Unter dem verursachten Kostenaufwand iSd § 5b NÖ KanalG sind neben den Kosten aus der Benützung der Kanalanlage auch jene zu verstehen, die daraus resultieren, dass die Benützungsmöglichkeit gegeben ist. Auch durch die Benützungsmöglichkeit erwachsen beträchtliche Kosten, die umzulegen und zu entrichten sind.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Ermittlungspflicht; Sachverhalt; Härteklausel; Missverhältnis; Inanspruchnahme; Kosten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.402.001.2021Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021