Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.05.2021Norm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Die im NÖ KanalG etablierte flächenbezogene Berechnungsmethode führt zu Härten, wenn ein flächenmäßig sehr großes Gebäude in Relation zur Fläche eine verhältnismäßig geringe Abwassermenge verursacht. Mit § 5b NÖ KanalG zur Vermeidung von Härtefällen wollte der Gesetzgeber für diese Fälle ein Korrektiv außerhalb eines Nachsichtsverfahrens (nach der BAO) schaffen (vgl Ltg.-162/A-1/21-1985, 5).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Ermittlungspflicht; Sachverhalt; Härteklausel; Missverhältnis; Inanspruchnahme; Kosten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.402.001.2021Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021