RS Lvwg 2021/5/10 LVwG-AV-402/001-2021

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Veröffentlicht am 10.05.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.05.2021

Norm

BAO §115 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5
KanalG NÖ 1977 §5a
KanalG NÖ 1977 §5b
KanalG NÖ 1977 §6

Rechtssatz

Die im NÖ KanalG etablierte flächenbezogene Berechnungsmethode führt zu Härten, wenn ein flächenmäßig sehr großes Gebäude in Relation zur Fläche eine verhältnismäßig geringe Abwassermenge verursacht. Mit § 5b NÖ KanalG zur Vermeidung von Härtefällen wollte der Gesetzgeber für diese Fälle ein Korrektiv außerhalb eines Nachsichtsverfahrens (nach der BAO) schaffen (vgl Ltg.-162/A-1/21-1985, 5).

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Ermittlungspflicht; Sachverhalt; Härteklausel; Missverhältnis; Inanspruchnahme; Kosten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.402.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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