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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels LegitimationSpruch
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung:
Mit einer nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe begehrt der Einschreiter die "Aufhebung des Konkordates mit der Römisch-Katholischen Kirche wegen Nichterfüllung ihrer Aufgabe".
Über Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes hat der für den Beschwerdeführer gerichtlich bestellte Sachwalter (Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 11. Jänner 1993, 3 SW 155/92) bekanntgegeben, die Beschwerdeführung bzw. Antragstellung seines Kuranden nicht zu genehmigen.
Die Eingabe war daher mangels Legitimation zur Beschwerdeführung zurückzuweisen (vgl. VfGH 25.2.1985 B603/84).
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2 lite VerfGG ohne weiteres Verfahren und ohne vorangegangene Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2863.1994Dokumentnummer
JFT_10049694_94B02863_00