RS Vwgh 2019/7/11 Ra 2019/03/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38

Rechtssatz

Die Frage der Auslegung oder der Rechtmäßigkeit einer anzuwendenden generellen Norm stellt keine Vorfrage iSd § 38 AVG dar. Eine anhängige Beschwerde vor dem VfGH bzw. eine anhängige Revision vor dem VwGH begründet derart für Verwaltungsbehörden und VwG prinzipiell keine Vorfragenproblematik (vgl. etwa VwGH 15.10.1996, 96/05/0181; VwGH 28.3.2011, 2011/17/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030029.L04

Im RIS seit

27.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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