RS Lvwg 2021/8/5 VGW-172/092/10978/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.08.2021

Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §157 Abs2

Rechtssatz

Die gesetzliche Rechtsfolge des „rechtskräftig Werdens“ kann bei Bescheiden, die nicht mehr dem Rechtsbestand angehören, nicht mehr eintreten.

Schlagworte

Disziplinarvergehen; Einspruch; schwebende Unwirksamkeit; Rechtskraft; Rechtswirksamkeit; teleologische Reduktion

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.172.092.10978.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten