Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.11.2020Index
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll SteiermarkNorm
AWG Stmk 2004 §6 Abs1Rechtssatz
Altspeisefette und -öle aus privaten Haushalten stellen keine nicht gefährlichen Abfälle bzw. Siedlungsabfälle dar, welche in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetzes des Landes fallen und einer Andienungspflicht an die Gemeinde (§ 6 Abs 1 AWG Stmk 2004) unterliegen. Der Bundesgesetzgeber hat für diese Stoffe mit § 16 Abs 6 AWG 2002 – wonach jeder befugte Abfallsammler oder
-behandler berechtigt ist, Altspeisefette und -öle zu übernehmen – nämlich rechtmäßig seine Bedarfskompetenz zur Regelung der gegenständlichen Abfälle in Anspruch genommen hat.
Schlagworte
Altspeisefett, Altspeiseöl, Andienungspflicht, Bedarfskompetenz, Siedlungsabfall, Abfallwirtschaftsgesetz des LandesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.46.34.1169.2020Zuletzt aktualisiert am
23.09.2021