RS Lvwg 2021/7/15 LVwG 46.34-1642/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.07.2021

Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10
BAO §209 Abs3

Rechtssatz

Kommt in einem Feststellungsverfahren nach § 10 ALSAG 1989 hervor, dass hinsichtlich der antragsgegenständlichen Materialien das Recht auf Festsetzung einer Abgabe nach § 209 Abs 3 BAO verjährt ist, so fehlt es einem etwaigen erlassenen Feststellungsbescheid am Tatbestandsmerkmal des begründeten Zweifels und ist der Antrag auf Feststellung nach § 10 ALSAG daher zurückzuweisen.

Schlagworte

Abfall, Altlastensanierungsbeitrag, Feststellungsbescheid, begründete Zweifel, Verjährung, absolute Verjährung, Tatbestandsmerkmal, Zurückweisung des Antrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.46.34.1642.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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