Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.07.2021Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
ALSAG 1989 §10Rechtssatz
Kommt in einem Feststellungsverfahren nach § 10 ALSAG 1989 hervor, dass hinsichtlich der antragsgegenständlichen Materialien das Recht auf Festsetzung einer Abgabe nach § 209 Abs 3 BAO verjährt ist, so fehlt es einem etwaigen erlassenen Feststellungsbescheid am Tatbestandsmerkmal des begründeten Zweifels und ist der Antrag auf Feststellung nach § 10 ALSAG daher zurückzuweisen.
Schlagworte
Abfall, Altlastensanierungsbeitrag, Feststellungsbescheid, begründete Zweifel, Verjährung, absolute Verjährung, Tatbestandsmerkmal, Zurückweisung des AntragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.46.34.1642.2021Zuletzt aktualisiert am
23.09.2021