TE Bvwg Erkenntnis 2021/8/11 W136 2226192-1

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Veröffentlicht am 11.08.2021
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Entscheidungsdatum

11.08.2021

Norm

LBDG 1997 §143 Abs2
LBDG 1997 §46 Abs1
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W136 2226191-1/-1/42E
W136 2226192-1/-1/27E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 15.06.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht als Disziplinargericht hat durch die Richterin Mag. Brigitte HABERMAYER-BINDER als Vorsitzende und die Richter Mag. Mario DRAGONI und Dr. Ewald SCHWARZINGER als Beisitzer im Amtsenthebungsverfahren sowie im Disziplinarverfahren betreffend XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

1. XXXX wird vom den gegen sie mit Einleitungsbeschluss der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland vom 09.09.2019, Zl. A254/05/2019.001/018, A254/05/2019.001/008 erhobenen Vorwürfen, sie habe ihre Verpflichtung gemäß § 45 Abs. 1 und 2 LBDG 1997 verletzt, gemäß § 143 Abs. 2 LBDG 1997 freigesprochen.

2. XXXX wird vom dem gegen sie mit Spruchpunkt 2 des Einleitungsbeschlusses der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland vom 12.11.2019, Zl. A256/02/2019.001/011 erhobenen Vorwurf, sie habe ihre Verpflichtung zur Weisungsbefolgung gemäß § 46 Abs. 1 LBDG 1997 verletzt, gemäß § 143 Abs. 2 LBDG 1997 freigesprochen.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.06.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da der von der Partei gestellte Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG zurückgezogen wurde.

(siehe die entsprechenden Schriftsätze in W136 2226191-1/-1/41Z und W136 2226192-1/-1/26Z)

Schlagworte

Disziplinarverfahren Freispruch gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W136.2226192.1.00

Im RIS seit

24.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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