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L1000 GemeindeordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit des Bebauungsplans der Grundstufe für den Bereich "Schinking", beschlossen vom Bau- und Raumordnungsausschuss der Stadtgemeinde Saalfelden am 17.06.2015, kundgemacht von 07. bis 21.07.2015, mit E v 14.06.2021, V6/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E4572.2019Zuletzt aktualisiert am
21.09.2021