RS Vfgh 2021/6/24 E4572/2019

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Veröffentlicht am 24.06.2021
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Index

L1000 Gemeindeordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit des Bebauungsplans der Grundstufe für den Bereich "Schinking", beschlossen vom Bau- und Raumordnungsausschuss der Stadtgemeinde Saalfelden am 17.06.2015, kundgemacht von 07. bis 21.07.2015, mit E v 14.06.2021, V6/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E4572.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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