Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §38 Abs2Rechtssatz
Dass die Einführung eines Gleitzeitmodells, das in die durch die Bestimmungen der §§ 48 ff BDG 1979 garantierten Rechtspositionen zum Nachteil der Bediensteten eingreift, ungeachtet dessen, dass mit diesem Modell allenfalls die Einsparung von Personalkosten erreicht werden könnte, nicht als wichtiges dienstliches oder betriebliches (§ 17a Abs. 9 PTSG 1996) Interesse im Sinn von § 38 Abs. 2 und 3 BDG 1979 verstanden werden kann, liegt auf der Hand.
Schlagworte
Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes Selbstverwaltung VwRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021120015.L06Im RIS seit
20.09.2021Zuletzt aktualisiert am
20.09.2021