RS OGH 2021/7/5 4Ob220/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2021
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Norm

PatG §3 Abs1

Rechtssatz

Ein Zugänglichmachen an die Öffentlichkeit ist dann gegeben, wenn für einen nicht beschränkten Personenkreis eine nicht entfernt liegende, daher nicht bloß theoretische Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133746

Im RIS seit

20.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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