Index
L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer WienNorm
BAO §135Beachte
Rechtssatz
Der Verspätungszuschlag stellt auf die nicht fristgerechte Einreichung der Abgabenerklärung bzw. Anmeldung zur Vergnügungssteuer (und nicht auf die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgabe) ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021150046.L03Im RIS seit
17.09.2021Zuletzt aktualisiert am
17.09.2021