RS Vwgh 2021/6/30 Ra 2021/15/0046

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Veröffentlicht am 30.06.2021
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Index

L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §135
BAO §217
VergnügungssteuerG Wr 2005 §5

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/15/0047 B 30.06.2021

Rechtssatz

Der Verspätungszuschlag stellt auf die nicht fristgerechte Einreichung der Abgabenerklärung bzw. Anmeldung zur Vergnügungssteuer (und nicht auf die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgabe) ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021150046.L03

Im RIS seit

17.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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