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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §97 Abs1 litaRechtssatz
Der Umstand, dass das BFG die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Beschlusses unstrittig aufrechte Zustellvollmacht des Revisionswerbervertreters missachtet hat, begründet mit Rücksicht auf die aktenkundige Zustellung an das Finanzamt als Partei des Beschwerdeverfahrens keine Zweifel daran, dass die Erledigung als Beschluss wirksam geworden ist (vgl. VwGH 17.10.2018, Ra 2015/13/0058; 1.6.2016, 2012/13/0043, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150027.L01Im RIS seit
17.09.2021Zuletzt aktualisiert am
17.09.2021