Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
27.07.2021Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §33Rechtssatz
Ein effektives Kontrollsystem zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften vermag mit dem bloßen Hinweis darauf, dass die Leiterin den angekündigten Besuch nur ihrem direkten Vorgesetzten mitteilte, dieser die Information jedoch nicht weiterleitete, nicht aufgezeigt werden. Ein effektives Kontrollsystem hätte gerade dazu führen müssen, dass die Information über die Besichtigung – von welcher Stelle der Weisungshierarchie auch immer – an den Betriebsrat weitergegeben wird.
Schlagworte
Arbeitnehmerschutz; Betriebsrat; Betriebsbesichtigung; Betriebsbegriff; Arbeitsstätte; Geologische Bundesanstalt; Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik; ZAMG; Teilrechtsfähigkeit; Anstaltsordnung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; effektives KontrollsystemEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.042.093.14457.2020Zuletzt aktualisiert am
15.09.2021