RS Lvwg 2021/7/27 VGW-042/093/14457/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

27.07.2021

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
72/15 Forschung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ArbVG §33
ArbVG §89
ArbVG §160 Abs1
ArbVG §160 Abs2
ArbIG 1993 §34
FOG 1981 §18 Abs2
FOG1981 §18a Abs3
FOG 1981 §19
FOG 1981 §22
FOG 1981 §23
VStG 1991 §9

Rechtssatz

Ein effektives Kontrollsystem zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften vermag mit dem bloßen Hinweis darauf, dass die Leiterin den angekündigten Besuch nur ihrem direkten Vorgesetzten mitteilte, dieser die Information jedoch nicht weiterleitete, nicht aufgezeigt werden. Ein effektives Kontrollsystem hätte gerade dazu führen müssen, dass die Information über die Besichtigung – von welcher Stelle der Weisungshierarchie auch immer – an den Betriebsrat weitergegeben wird.

Schlagworte

Arbeitnehmerschutz; Betriebsrat; Betriebsbesichtigung; Betriebsbegriff; Arbeitsstätte; Geologische Bundesanstalt; Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik; ZAMG; Teilrechtsfähigkeit; Anstaltsordnung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; effektives Kontrollsystem

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.042.093.14457.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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