RS Lvwg 2021/7/21 LVwG-AV-1210/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.07.2021

Norm

VwGVG 2014 §13
KFG 1967 §45

Rechtssatz

Ist ein Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht erfolgt und ist die Beschwerde sowohl rechtzeitig als auch zulässig, kommt ihr bereits kraft § 13 Abs 1 VwGVG aufschiebende Wirkung zu. Ein Antrag, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, ist daher zurückzuweisen (vgl VwGH Ra 2016/11/0027, sowie zur vergleichbaren Rechtslage nach dem AVG VwGH 99/11/0007).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung; Zurückweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1210.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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