TE Bvwg Beschluss 2021/5/28 W101 2242845-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.05.2021
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

28.05.2021

Norm

AVG §6
VwGVG §12
VwGVG §17

Spruch


W101 2242845-1/2E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Christine AMANN beschlossen:

Das Bundesverwaltungsgericht leitet unter einem die Vollmachtsbekanntgabe für XXXX , zuständigkeitshalber gemäß § 17 VwGVG iVm § 6 AVG weiter.

Text


Begründung:


Gemäß § 12 VwGVG sind Schriftsätze bis zur Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen.

Der gegenständliche Schriftsatz vom 27.05.2021 wurde direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht und ist daher gem. § 17 VwGVG iVm § 6 AVG zur weiteren Veranlassung an die belangte Behörde weiterzuleiten.

Schlagworte

Asylverfahren Schriftsatz Unzuständigkeit BVwG Vollmacht Weiterleitung Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W101.2242845.1.00

Im RIS seit

10.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten