Index
DienstrechtNorm
GÜG §16Beachte
Rechtssatz
§ 6 Z 3 OFG gibt einem Beamten, der bereits einen Dienstposten eines Dienstzweiges innehat, keinen Anspruch auf Ernennung auf einen höheren Dienstposten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952000624.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022