Index
GewerberechtNorm
VwGG §13 Z3 implizitBeachte
Rechtssatz
Unter Vollstreckung im Sinne dieser Gesetzesstelle ist die Umsetzung des angefochtenen Bescheides in die Wirklichkeit zu verstehen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 VollstreckungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1953000499.X01Im RIS seit
14.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022