RS Vwgh 1955/1/25 0010/52

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Veröffentlicht am 25.01.1955
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Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §17 Abs1
VStG §19

Rechtssatz

Die Höhe der Verfallsstrafe hat für die Frage der Strafbemessung nur insoweit Bedeutung, als zu untersuchen ist, ob wegen der Empfindlichkeit einer Verfallsstrafe diese noch in einem angemessenen Verhältnis zur Straftat steht.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X06

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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