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GewerberechtNorm
VStG §17 Abs1Rechtssatz
Die Höhe der Verfallsstrafe hat für die Frage der Strafbemessung nur insoweit Bedeutung, als zu untersuchen ist, ob wegen der Empfindlichkeit einer Verfallsstrafe diese noch in einem angemessenen Verhältnis zur Straftat steht.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X06Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022