RS Vwgh 1955/1/25 0010/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1955
beobachten
merken

Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs3

Rechtssatz

Im Falle der Anordnung des Erlages eines Geldbetrages an Stelle der Beschlagnahme wird in die Verfügungsgewalt derjenigen Personen, welche hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände nach Privatrecht verfügungsberechtigt sind, nicht eingegriffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X05

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten