RS Vwgh 1955/1/25 0010/52

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Veröffentlicht am 25.01.1955
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Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs3

Rechtssatz

Der Erlag eines Geldbetrages nach § 39 Abs 3 VStG 1950 dient der Sicherung des Verfalles und kommt diesem Betrag die gleiche Funktion zu wie der Beschlagnahme von Verfallsgegenständen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X04

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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