RS Vwgh 1955/1/25 0010/52

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Veröffentlicht am 25.01.1955
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Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs3
VStG §44a litc
VStG §44a Z2

Beachte


Verstärkter Senat, eigener Beschluss
II vom 20.9.1954, Zl. 3/11-Pr/1954 (zu Zl 10/52), Anhang Beschlüsse verstärkter Senate Nr. 69;

Rechtssatz

Der nach § 39 Abs 3 VStG erlegte Geldbetrag kann im Straferkenntnis für verfallen erklärt werden, wenn die mit Verfall bedrohte Sache im Zeitpunkt der Fällung des Straferkenntnisses bei dem Täter nicht vorhanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X02

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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