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GewerbeONorm
ABGB §7Rechtssatz
Bei Auslegung eines Gesetzes kann auf ein verwandtes Gesetz Bedacht genommen werden, in welchem die gegenständliche Frage hinlänglich präzisiert erscheint.
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954001252.X02Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022