RS Vwgh 1956/7/10 1252/54

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Veröffentlicht am 10.07.1956
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Index

GewerbeO
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §7
VwRallg

Rechtssatz

Bei Auslegung eines Gesetzes kann auf ein verwandtes Gesetz Bedacht genommen werden, in welchem die gegenständliche Frage hinlänglich präzisiert erscheint.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954001252.X02

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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