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GewerberechtNorm
GewO 1859Rechtssatz
Mit der Konkurseröffnung wird dem Gemeinschuldner jegliche Verfügungsmacht über das Gewerberecht auf Dauer des Konkurses entzogen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002192.X03Im RIS seit
14.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022