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AVGNorm
AVG §26 Abs1Beachte
Rechtssatz
Das Parteiengehör, ist nicht ordnungsgemäß gewährt, wenn ein namhaft gemachter Parteienvertreter von der Behörde übergangen wird.
Schlagworte
Parteiengehör ParteienvertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002091.X02Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022