Index
GewerberechtNorm
VStG §31Beachte
Rechtssatz
Bei der Bestrafung wegen unbefugten Gewerbebetriebes, soweit dieser als fortgesetztes Delikt zu qualifizieren ist, dürfen auch jene Handlungen einbezogen werden, die mehr als 3 Monate hinter der ersten Verfolgungshandlung zurückliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956002374.X02Im RIS seit
10.09.2021Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021