RS Vwgh 1960/2/25 1250/58

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Veröffentlicht am 25.02.1960
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2
AVG §26 Abs1

Rechtssatz

Eine Partei, die einen Anwalt mit ihrer Vertretung in einer Verwaltungsrechtssache betraut, ermächtigt diesen auch, im allgemeinen, die in dieser Sache ergehenden Bescheide und sonstigen behördlichen Erledigungen in Empfang zu nehmen, und erteilt ihm sohin Zustellungsvollmacht im Sinne des § 26 Abs 1 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001250.X02

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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