RS Vwgh 2021/7/23 Ra 2018/22/0282

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Veröffentlicht am 23.07.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9
FrPolG 2005 §52 Abs3
FrPolG 2005 §52 Abs9
MRK Art8
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Soweit das VwG im Verfahren betreffend Rückkehrentscheidung bei einem mehr als zehn Jahre dauernden inländischen Aufenthalt des Fremden eine "über das übliche Maß hinausgehende" - also besonders ausgeprägte - Integration bzw. auch eine "Selbsterhaltungsfähigkeit" als Maßstab anlegen will, übersieht es, dass nach der Rechtsprechung bei einem so langen Aufenthalt ein derart hoher Maßstab nicht anzuwenden ist (vgl. VwGH 23.2.2017, Ra 2016/21/0325; 22.8.2019, Ra 2019/21/0132).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220282.L03

Im RIS seit

13.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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