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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Beachte
Rechtssatz
Solange einem Beweis die grundsätzliche Eignung, zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, nicht abgesprochen werden kann, darf von seiner Aufnahme nicht ohne Weiteres abgesehen werden (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019220121.L04Im RIS seit
13.09.2021Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021