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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37Rechtssatz
Insoweit der Fremde vermeint, das VwG hätte vor Erlassung der Entscheidung betreffend Rückkehrentscheidung und Einreiseverbot nochmals Parteiengehör gewähren müssen, geht dies ins Leere, weil es am Fremden gelegen wäre, allfällige maßgebliche Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen von sich aus dem VwG mitzuteilen (vgl. VwGH 4.4.2019, Ra 2018/21/0169).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210188.L01Im RIS seit
13.09.2021Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021