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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Rechtssatz
Der Revisionswerber unterließ die ihm aufgetragene Behebung der aufgezeigten Mängel und ersuchte um Verfahrensunterbrechung. Dieses Revisionsverfahren wurde mit hg. Beschluss vom 18. Juni 2021, Ra 2021/02/0041-7, gemäß § 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG eingestellt. Für die mit Eingabe vom 12. Juli 2021 neuerlich begehrte Aussetzung gibt es im VwGG keine Rechtsgrundlage (vgl. VwGH 22.1.2021, Ra 2020/02/0234).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020041.L01Im RIS seit
15.09.2021Zuletzt aktualisiert am
15.09.2021