RS Vwgh 2021/8/6 Ra 2021/02/0041

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Veröffentlicht am 06.08.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1
VwGG §34 Abs1
VwGG §41

Rechtssatz

Der Revisionswerber unterließ die ihm aufgetragene Behebung der aufgezeigten Mängel und ersuchte um Verfahrensunterbrechung. Dieses Revisionsverfahren wurde mit hg. Beschluss vom 18. Juni 2021, Ra 2021/02/0041-7, gemäß § 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG eingestellt. Für die mit Eingabe vom 12. Juli 2021 neuerlich begehrte Aussetzung gibt es im VwGG keine Rechtsgrundlage (vgl. VwGH 22.1.2021, Ra 2020/02/0234).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020041.L01

Im RIS seit

15.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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