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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Von einem Fehlen jeder nennenswerten Integration eines Fremden, der sich seit über zehn Jahren im Bundesgebiet aufhält, kann angesichts der jahrelangen Berufstätigkeit während rechtmäßigen Aufenthalts und vor allem aufgrund des Vorliegens von familiären Bindungen zu seinen minderjährigen Kindern und zu seiner aktuellen Lebensgefährtin nicht die Rede sein.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210062.L01Im RIS seit
13.09.2021Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021