Norm
ZPO §356 Abs1Rechtssatz
Für die Entscheidung über einen in der Berufung enthaltenen Ablehnungsantrag gegen einen in erster Instanz tätigen Sachverständigen ist nicht das Berufungsgericht, sondern das Erstgericht zuständig. Das Berufungsverfahren ist bis zur rechtskräftigen Erledigung zu unterbrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001000Im RIS seit
14.09.2021Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021