RS OGH 2021/7/29 10ObS87/21y

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Veröffentlicht am 29.07.2021
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Norm

FamZeitbG §7 Abs1

Rechtssatz

Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Papamonat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133743

Im RIS seit

16.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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