Norm
ASVG §255 Abs3Rechtssatz
Zeiten der Kindererziehung sowie Zeiten der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG begründen (für sich allein) keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, wenn die versicherte Person nie ins Erwerbsleben eingetreten ist. Die Differenzierung zwischen Alterspension und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist sachgerecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133744Im RIS seit
16.09.2021Zuletzt aktualisiert am
07.10.2021