Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.04.2021Norm
AWG 2002 §15 Abs3Rechtssatz
Die Vermengung von Abfall mit Nichtabfall führt dann zur Abfalleigenschaft des Gesamtgemenges, wenn eine Separierung der vermengten Stoffe nicht mehr möglich ist. Die Lagerung verschiedener Fremdmaterialien ohne technische Barrieren und nachvollziehbare Aufzeichnungen über Qualität und Lagerungslage ist als ein als Abfall zu qualifizierendes Gesamtgemenge zu werten. […] (vgl VwGH 2012/07/0123).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; objektiver Abfallbegriff; subjektiver Abfallbegriff; Entledigungsabsicht; Abfallgemisch; Abfallende;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.1666.001.2020Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021