RS Vwgh 2021/6/28 Ra 2021/21/0015

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Veröffentlicht am 28.06.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3
VwGG §26 Abs4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

§ 26 Abs. 4 VwGG bezieht sich nur auf die Abtretung einer Beschwerde durch den VfGH nach ihrer Abweisung oder nach der Ablehnung ihrer Behandlung. Eine Fristverlängerung sieht § 26 Abs. 3 VwGG nur für den Fall vor, dass ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe beim VwGH gestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210015.L01

Im RIS seit

31.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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