RS Vwgh 2021/7/1 Ra 2021/21/0017

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Veröffentlicht am 01.07.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §9
B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §67 Abs1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/21/0079 B 29. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Wurden nach der Judikatur des VwGH Aufenthaltsverbote in bestimmten Fallkonstellationen als rechtmäßig erachtet, so schließt dies, zumal bei wiederholter Tatbegehung, schon grundsätzlich nicht aus, dass auch in weniger schwerwiegenden Fällen ein Aufenthaltsverbot - nach Maßgabe des Gefährdungsmaßstabes - gerechtfertigt sein kann (vgl. VwGH 26.1.2017, Ra 2016/21/0370).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210017.L01

Im RIS seit

31.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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