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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Zurückweisung - Einschränkung der Lenkberechtigung - Auch ein Beschluss über einen Antrag gemäß § 30 Abs. 2 und 3 VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung. Bei unveränderter Sach- und Rechtslage darf daher nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden (vgl. z.B. VwGH 21.5.2020, Ra 2020/13/0029, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110053.L01Im RIS seit
02.09.2021Zuletzt aktualisiert am
02.09.2021