RS Vwgh 2021/7/12 Ra 2020/11/0053

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Veröffentlicht am 12.07.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2
VwGG §30 Abs3

Rechtssatz

Zurückweisung - Einschränkung der Lenkberechtigung - Auch ein Beschluss über einen Antrag gemäß § 30 Abs. 2 und 3 VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung. Bei unveränderter Sach- und Rechtslage darf daher nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden (vgl. z.B. VwGH 21.5.2020, Ra 2020/13/0029, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110053.L01

Im RIS seit

02.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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